Rufen Sie an : +49 (0) 163 8712810


AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Küster Garten und Landschaftsbau
Einzelunternehmen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen Küster Garten und Landschaftsbau, Inhaber: Paul Küster (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Auftraggeber.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Angebot und Vertragsschluss
-
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
-
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, mündliche Zusage oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
-
Technische Angaben, Skizzen, Maße oder Pflanzvorschläge stellen Näherungen dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
§3 Leistungsumfang
-
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
-
Zusatz- oder Änderungsleistungen, die während der Ausführung notwendig oder gewünscht werden, werden gesondert berechnet.
-
Witterungsbedingte Unterbrechungen (z. B. Frost, Starkregen, Hitzeperioden) berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
-
Alle angegebenen Preise sind Endpreise gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder berechnet.
-
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
-
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.
-
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten berechnet werden.
-
Bei ausbleibender Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang einzustellen.
§5 Termine und Ausführungsfristen
-
Angegebene Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
-
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Krankheit, Materialengpässe) verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
-
Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
-
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Grundstück zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich ist.
-
Sämtliche Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation) sind vor Beginn der Arbeiten eindeutig zu kennzeichnen.
-
Für Schäden an nicht gekennzeichneten oder unbekannten Leitungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§7 Gewährleistung
-
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
-
Natürliche Abnutzung, witterungsbedingte Veränderungen sowie pflanzenbedingte Entwicklungen stellen keinen Mangel dar.
-
Für Pflanzen wird keine Gewähr für Anwachsen, Wuchs oder dauerhafte Vitalität übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§8 Haftung
-
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
-
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
-
Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien, Pflanzen oder Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§10 Kündigung durch den Auftraggeber
-
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
-
In diesem Fall sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Kosten vollständig zu vergüten.
-
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.
§12 Schlussbestimmungen
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
-
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 30.01.2026